Fachbereich Zivilrecht
Das Zivilrecht, auch „bürgerliches Recht“, umfasst unter anderem die Bereiche Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Darlehensrecht, Schadenersatzrecht, Vertragsrecht, Immobilienrecht.
Beispiele hierfür wären:
- Ein Autohändler hat Ihnen einen mangelbehafteten PKW verkauft und er weigert sich, den Mangel auf seine Kosten zu beseitigen.
- Ihr Mieter weigert sich, die Miete zu bezahlen.
- Sie wurden anlässlich eines Überfalls bestohlen und/oder verletzt.
Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche, beende für Sie Vertragsverhältnisse etc.
Beabsichtigen Sie, eine Immobilie zu kaufen bzw. zu verkaufen, wollen ein Mietverhältnis eingehen, einen Ehe-/ Erbvertrag abschließen?
Gerne berate ich Sie bei der Prüfung und Gestaltung von Verträgen.
In sämtlichen Bereichen rechtlicher Gestaltung kommt es auf eine kompetente juristische Beratung an. Verträge sollen vor allem dazu dienen, zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Vertragspartnern zu vermeiden; man spricht vom Rechtsfrieden.